Ab 28.09.2020 kommen wir der Grippe zuvor!

Für wen ist die Grippeimpfung notwendig und wird aufgrund dessen von den Krankenkassen bezahlt:

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung

  • für alle Personen ab 60 Jahre
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungs­organe, Herz- oder Kreis­lauf­krank­heiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoff­wechsel­krank­heiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV) sowie
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Als Risikopersonen gelten hierbei Personengruppen mit Grundkrankheiten, bei denen es Hinweise auf eine deutlich reduzierte Wirksamkeit der Influenza-Impfung gibt, wie z.B. Personen mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. -suppression.
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesund­heit­licher Gefährdung infolge eines Grund­leidens ab 1. Trimenon

Außerdem sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.Bsp. medizinisches Personal) und
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können (z.Bsp. Altenpfleger/innen)

geimpft werden.

Ebenso geimpft werden sollten Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln (die Impfung schützt zwar nicht vor der Vogelgrippe, aber es werden damit problematische Doppelinfektionen vermieden).

Stand: 10.10.2016 / Quelle: www.RKI.de